Bürgergemeinden haben in der Schweiz eine lange Tradition und verwalten oft Güter, die aus der Zeit des «Ancien Régime» stammen, also aus der Zeit vor den modernen politischen Reformen im 19. Jahrhundert. Dazu gehören vor allem gemeinschaftlicher Besitz wie Wälder, Almen oder andere Ländereien. Auch in der Bürgergemeinde Ziefen spielt die Verwaltung solcher Güter eine zentrale Rolle, insbesondere die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes. Der Wald wird nicht nur nachhaltig genutzt, sondern auch gepflegt, um seine ökologische und wirtschaftliche Bedeutung für die Gemeinde zu erhalten. Auch der Unterhalt der Waldwege fällt in den Aufgabenbereich der Bürgergemeinde.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vergabe des Bürgerrechts. Die Bürgergemeinde entscheidet darüber, wer das Bürgerrecht erhält und somit das Recht hat, an der Bürgergemeindeversammlung teilzunehmen und über wichtige Themen mitzubestimmen.
Die Existenz und die rechtlichen Grundlagen der Bürgergemeinde Ziefen sind im Paragraph 136 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 festgelegt.
Das oberste Organ der Bürgergemeinde ist die Bürgergemeindeversammlung, die in der Regel zweimal jährlich, im Juni und Dezember, tagt. Bei diesen Versammlungen entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger über wichtige Themen wie die Jahresrechnung, das Budget, Einbürgerungen sowie größere Investitionen und Projekte, zum Beispiel bauliche Vorhaben oder Anschaffungen.
Eine historische Besonderheit der Bürgergemeinde Ziefen ist ein Einbürgerungsmoratorium, das im Jahr 1835 erlassen wurde und volle 139 Jahre bis 1965 in Kraft blieb. Während dieser Zeit wurden keine neuen Bürger aufgenommen, mit Ausnahme eines Schindelmachers im Jahr 1836, der für das Dorf unentbehrlich war, und später zweier Ehrenbürger. Diese besondere Regelung zeigt, wie stark die Bürgergemeinde traditionell in die lokale Gemeinschaft eingebunden war und noch heute ist.
Aufgaben gemäss Paragraph 136 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970
- Waldbewirtschaftung und -pflege: Die Bürgergemeinde sorgt für eine nachhaltige Nutzung und Pflege der Wälder, um sie für zukünftige Generationen zu erhalten.
- Unterhalt der Waldwege: Die Wege durch die Wälder müssen instandgehalten werden, um den Zugang für Erholungssuchende, aber auch für die Forstwirtschaft zu sichern.
- Grundbesitz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen: Die Bürgergemeinde stellt ihren Grundbesitz, wie Wälder und andere Flächen, der Allgemeinheit für Erholung und Freizeitnutzung zur Verfügung.
- Förderung und Unterstützung von Kultur und Tradition im Dorf: Die Bürgergemeinde trägt aktiv zur Bewahrung und Förderung der lokalen Kultur und Traditionen bei.
- Einbürgerungen: Die Bürgergemeinde entscheidet über die Vergabe des Bürgerrechts und damit über den Erwerb der Bürgerrechte und -pflichten.
- Bestellen der erforderlichen Organe im Rahmen der Gesetzgebung: Die Bürgergemeinde bestellt die notwendigen Organe zur Durchführung ihrer Aufgaben, wie z. B. den Bürgerrat.
- Führen des Finanzhaushaltes der Bürgergemeinde: Der Finanzhaushalt wird eigenständig verwaltet und überwacht, um die wirtschaftliche Stabilität der Bürgergemeinde zu sichern.
- Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Gemeinde: Die Bürgergemeinde arbeitet mit anderen kommunalen Organisationen und Gremien zusammen, um die Entwicklung des Dorfes zu fördern.